Am 20. Juni erhielt ich folgende Fragen von der Bürgerinitiative Bergener Moos und habe diese gerne beantwort.
Hier die ursprüngliche Anfrage:
Sehr geehrter Herr Wembacher,
wir als Bürgerinitiative „Unser Bergener Wasser“ haben uns den Schutz des Grundwassers und Tiefengrundwassers in Bergen und Umgebung zur Aufgabe gemacht. Zudem sind wir parteiunabhängig und können daher prinzipiell keine Wahlempfehlung aussprechen. Da wir aber schon von Mitgliedern danach gefragt wurden, haben wir uns jetzt entschieden, allen Kandidat*innen wichtige Fragen zu unserem Anliegen vorzulegen und die Antworten unseren ca. 800 Mitgliedern zur Kenntnis zu geben.
Sachverhalt im Überblick
Da Sie verständlicherweise mit dem komplexen Sachverhalt nicht wie wir oder die Untere Wasserbehörde des LRA, die Ihnen zukünftig unterstellt sein könnte, in dem Maße vertraut sind, hier die wichtigsten Fakten:
Aktuelle Situation der Wasserförderung
Adelholzener hat derzeit eine Erlaubnis zu Entnahme von Tiefengrundwasser aus fünf Brunnen:
990.000 m³ aus dem Bergener Moos (Mineralwasserqualität)
600.000 m³ aus dem Egerndacher Moos (wegen hohem Sulfatgehalt nicht als Mineralwasser nutzbar)
Die Förderung aus dem Egerndacher Moos wurde, unseres Wissens nach, vor Jahren eingestellt.
Es werden ca. 1,2 mio. m³ Wasser gefördert, vermutlich nahezu vollständig „gutes Wasser“ aus den Brunnen im Bergener Moos, und sowohl für Mineralwasser als auch als Prozesswasser (d.h. Brauchwasser, dass zum Spülen der Flaschen oder Reinigen der Maschinen benutzt wird) verwendet (Verhältnis grob 1 Teil Mineralwasser, 2 Teile Prozesswasser).
Rechtliche Situation
2023: Ein 6. Brunnen wurde im Bergener Moos errichtet (aktuell noch ohne Entnahmeerlaubnis und dementsprechend nicht in Betrieb)
1.1.2025: Erlaubnis für die Bergener Brunnen (1, 2 & 5) ausgelaufen
1.1.2026: Erlaubnis für Brunnen 3 & 4 im Egerndacher Moos wird auslaufen
Aktuell: Förderung nur mit vorläufiger, einjähriger Übergangsgenehmigung
Antragsstellung: Seit Frühjahr 2022 angekündigt, aber bis heute nicht erfolgt
Leitlinien von Landrat Walch (Juni 2023)
Im Juni 2023 hat der bisherige Landrat Siegfried Walch folgende Leitlinien festgelegt (Zitat der damaligen Presseerklärung):
Es werden keine wasserrechtlichen Gestattungen mehr ausgesprochen, die über das Maß der bereits jetzt gestatteten Fördermenge hinausgeht.
Es wird ein verpflichtendes Monitoring des Tiefengrundwassers angeordnet, um das Grundwasser zu schützen und umgehend eingreifen zu können, falls sich Beeinträchtigungen ergeben.
Es wird keine Entnahme von Tiefengrundwasser für Brauchwasserzwecke gestattet. Entsprechend notwendiges Prozesswasser muss über das Leitungswasser bezogen werden.
Verfahren zur wasserrechtlichen Gestattung mit Nutzung von Tiefengrundwasser werden stets als Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geführt.
Unsere Fragen an Sie
1. Leitlinien von Landrat Walch
Wie stehen Sie zu den oben genannten Richtlinien, die Landrat Siegfried Walch im Juni 2023 aufgestellt hat?
Werden Sie diese in der jetzigen Form beibehalten?
Falls Sie diese überarbeiten wollen: Welche Punkte wollen Sie wie ändern?
2. Verfahrensverzögerung und Druck auf Adelholzen
Aufgrund der notwendigen Verfahrensfristen muss damit gerechnet werden, dass auch zu Beginn 2026 noch keine Entnahmeerlaubnis vorliegt, da der seit 2022 angekündigte Antrag von der Firma Adelholzener trotz mehrfacher neuerlicher Ankündigung nicht gestellt wurde.
In welcher Form werden Sie im anstehenden Wasserentnahmeerlaubnisverfahren Druck auf die Firma Adelholzen ausüben, um das Verfahrensende nicht noch weiter hinauszuzögern?
3. Zusätzliche fachliche Kontrolle
Das Thema Gemeingut Wasser hat durch den Klimawandel deutlich an Relevanz gewonnen. Entscheidungen zur privatwirtschaftlichen Nutzung sollten nicht ohne gründliche Prüfung getroffen werden.
Inwiefern stehen Sie der Möglichkeit offen gegenüber, zusätzlich zum WWA das Landesamt für Umwelt als zusätzliche Kontrollinstanz zur fachlichen Beurteilung des Antrags hinzuzuziehen?
4. Informationstransparenz
Seit Jahren versuchen wir als BI wichtige Informationen, deren Weitergabe an die untere Wasserbehörde in den letzten Erlaubnisbescheiden beauflagt wurde (Fördermengen einzelner Brunnen, Wasserbilanz, Altersbestimmung des Tiefengrundwassers, jährliche Prüfberichte) zu erhalten, die uns aber, mit Verweis auf Betriebsgeheimnisse oder schlicht deren Fehlen, vorenthalten werden.
Halten Sie es für richtig, dass diese wichtigen Informationen zurückgehalten werden, oder wollen Sie veranlassen, dass vorliegende Informationen umgehend vorgelegt werden müssen?
5. Zeitrahmen für Prozesswasseralternativen
Wieviel Zeit würden Sie der Firma Adelholzen einräumen, bis spätestens eine neue Bezugsquelle für das Prozesswasser zum Einsatz kommt?
Für eine rasche Bearbeitung, idealerweise bis zum kommenden Dienstag, den 24. Juni 2025, wären wir Ihnen sehr dankbar.
Außerdem möchten wir Sie bitten, uns Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung Ihrer Antwort auf unserer Webseite zu erteilen.
Mit bestem Dank im Voraus für Ihre Antworten und vielen Grüßen,
Das Team der BI „Unser Bergener Wasser“ im Namen aller Mitglieder
—
Unser Bergener Wasser – Bürgerinitiative
info@unser-bergener-wasser.bayern
Hier die meine Antwort:
Sehr geehrtes Team der Bürgerinitiative, sehr geehrte Frau Kraft,
vielen Dank für Ihre engagierte, wichtige Arbeit zum Schutz unseres Grund- und Tiefengrundwassers in Bergen und Umgebung, welche mir auch durch Bergener Mitbürger und auch Gemeinderäte wie Herrn Andreas Auer zurück gespiegelt wurde. Der sorgsame Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen, insbesondere mit Wasser, ist für mich als zukünftiger Landrat ein zentrales Anliegen – im Sinne des Natur- und Klimaschutzes, der Generationengerechtigkeit und der Versorgungssicherheit in unserer Region.
Erst kürzlich habe ich hierzu eine Anfrage eines Bürgers zu meiner grundsätzlichen Einstellung beim Thema Grund- und Tiefengrundwasser im Bergener Moos erhalten und hatte diese gerne wie folgt beantwortet:
„Grundsätzlich ist mir die Natur sehr wichtig und habe hier folgende Grundsatzeinstellung:
Das Bergener Moos ist ein ökologisch wertvoller Naturraum, der nicht nur für den Arten- und Klimaschutz von Bedeutung ist, sondern auch für unsere regionale Wasserwirtschaft. Der Schutz unserer Moore ist aktiver Klimaschutz – sie binden CO₂, regulieren den Wasserhaushalt und bieten wertvollen Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um Wassergenehmigungen ist für mich klar: Jegliche Nutzung muss ökologisch verantwortbar und langfristig nachhaltig sein. Ich setze mich für eine transparente Prüfung ein, die wissenschaftliche Gutachten berücksichtigt und die Interessen von Natur, Landwirten und Bürgern in Einklang bringt. Der Wasserhaushalt unserer Region darf nicht aufs Spiel gesetzt werden – hier braucht es Augenmaß, Dialog und eine klare Priorisierung des Gemeinwohls.
Als zukünftiger Landrat werde ich mich dafür einsetzen, dass Entscheidungen zu Wassergenehmigungen nachvollziehbar, rechtssicher und im Einklang mit dem Ziel eines gesunden Naturhaushalts getroffen werden.“
⸻
Wie in ihrer Nachricht korrekt festgestellt, kenne ich den komplexen Sachverhalt verständlicherweise noch nicht in der Tiefe wie ihre Bürgerinitiative oder die Untere Wasserbehörde des LRA. Daher werde ich mich gerne umgehend nach meinen Amtsantritt, um ein ganzheitliches Bild aller Fakten und Umstände zu erhalten, mit den Behörden, den betroffenen Kommunen, ihrer Bürgerinitiative und selbstverständlich auch mit dem Unternehmen Adelholzener über alle Hintergründe austauschen.
Sehr gerne beantworte ich Ihre fünf konkreten Fragen mit meinem aktuellen Kenntnisstand wie folgt:
⸻
1. Leitlinien von Landrat Walch
Ich begrüße die von Landrat Walch im Juni 2023 aufgestellten Leitlinien ausdrücklich und halte sie für eine wichtige Grundlage, um verantwortungsvoll mit dem sensiblen Thema Tiefengrundwasser umzugehen.
• Ja, ich werde die Leitlinien in ihrer jetzigen Form beibehalten.
• Aus meiner Sicht bilden sie einen sinnvollen Rahmen für ökologisch und rechtlich vertretbare Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls.
• Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder gesetzliche Entwicklungen Änderungen erforderlich machen, werde ich diese transparent prüfen – stets unter Beteiligung der Öffentlichkeit und im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip.
⸻
2. Verfahrensverzögerung und Druck auf Adelholzener
Die wiederholte Verzögerung des Antrags durch die Firma Adelholzener sehe ich mit Sorge – insbesondere angesichts der auslaufenden Genehmigungen. Hierzu werde ich mich umgehend nach Amtsantritt auch mit dem Unternehmen Adelholzener sowie dem Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt über alle Hintergründe austauschen.
• Als zukünftiger Landrat werde ich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf eine zügige Antragstellung hinwirken.
• Ich halte es für erforderlich, dass das Landratsamt als zuständige Behörde hier einen klaren zeitlichen Rahmen setzt und im Dialog mit dem Unternehmen verbindliche Fristen einfordert.
• Eine Verfahrensverschleppung darf es nicht geben – auch aus Gründen der Fairness gegenüber möglichen anderen Antragstellern, den Bürgern und im Sinne des Wasserschutzes.
⸻
3. Zusätzliche fachliche Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt
Gerade bei der Nutzung unseres Grundwassers durch private Unternehmen ist höchste fachliche Qualität bei der Beurteilung notwendig.
• Ich stehe der Hinzuziehung des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) als ergänzende fachliche Kontrollinstanz ausdrücklich offen gegenüber.
• Ein zusätzlicher unabhängiger Blick stärkt die Qualität des Verfahrens, das Vertrauen der Bevölkerung und die Akzeptanz getroffener Entscheidungen.
• Wo möglich und sinnvoll, werde ich mich dafür einsetzen, dass solche Instanzen künftig routinemäßig eingebunden werden.
⸻
4. Informationstransparenz
Transparenz ist ein Eckpfeiler demokratischer Verwaltung und zentral für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
• Ich halte es nicht für richtig, dass relevante Informationen wie Fördermengen oder Wasserbilanzen zurückgehalten werden.
• Als Landrat werde ich mich für größtmögliche Offenheit gegenüber der Öffentlichkeit einsetzen – selbstverständlich unter Beachtung berechtigter Datenschutz- und Geschäftsinteressen, aber mit klarer Priorität auf dem Gemeinwohl.
• Wo immer Informationen zur Verfügung stehen, die für die öffentliche Meinungsbildung relevant sind, sollen sie – gesetzlich korrekt, aber möglichst vollständig – auch öffentlich einsehbar sein.
⸻
5. Zeitrahmen für Prozesswasseralternativen
Die Nutzung von hochwertigem Tiefengrundwasser für Prozesswasserzwecke halte ich – wie bereits in den Leitlinien 2023 festgelegt – für nicht verantwortbar.
• Die Umstellung auf alternative Wasserquellen für Brauchwasser muss verbindlich erfolgen.
• Ich halte eine Übergangsfrist von maximal zwei Jahren nach Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Genehmigung für vertretbar, um betriebliche Anpassungen umzusetzen.
• Dieser Zeitraum muss ausreichen, um technische Lösungen zu entwickeln oder umzusetzen, ohne die Ziele des Grundwasserschutzes aus den Augen zu verlieren.
⸻
Veröffentlichung der Antworten
Selbstverständlich erteile ich Ihnen hiermit gerne mein Einverständnis zur vollständigen Veröffentlichung meiner Antworten auf Ihrer Website und in anderen Kanälen Ihrer Bürgerinitiative.
Ich danke Ihnen für Ihre sorgfältige und engagierte Arbeit im Sinne unserer Region, besonders des Bergener Moos, in welchem ich immer gerne mit meiner Familie wandern gehe und freue mich auf den weiteren Dialog – auch über den Wahltag hinaus.
Mit besten Grüßen
Hans Wembacher
Landratskandidat für den Landkreis Traunstein
Parteifreier Bewerber - Kanäle:
Ihr benötigt Unterstützung? Dann gerne Kontakt aufnehmen über meine geschäftlichen und privaten Kanäle.
© 2025 Alle Rechte vorbehalten.